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Telefon 07181-976 26 26 (Mo-Fr. 9:00 – 18:00 Uhr)

Reparaturauftrag

Eine Fotoreparatur erhält und schafft Werte, oftmals Erinnerungswerte, aber immer auch einen (neuen) Gebrauchswert.

Eine aufwändige Fotoreparatur und Revision muss sich wirtschaftlich lohnen. Je schöner der Erhaltungszustand einer Kamera ist, desto wertvoller wird die Investition in Revision und Reparatur.

Wir reparieren in erster Linie klassische analoge Leica und Hasselblad Kameras und Objektive.


Aufgrund der hohen Nachfrage nach Reparaturen ist unsere Kapazität für Kundenaufträge aktuell sehr begrenzt. Bitte berücksichtigen Sie außerdem mindestens 6-8 Wochen Reparaturdauer.

Bitte rufen Sie uns zunächst an, um eine Reparaturmöglichkeit zu besprechen. Telefon 07181-976 26 26 (Mo.-Fr. 9:00 - 18:00 Uhr)

Werkstattdurchsicht und Reparaturen führen wir für Kameras durch, die in unserem Onlineshop zum Verkauf kommen, für analoge Kleinbild- und Mittelformat-Kameras der Marken Contax, Fuji, Hasselblad, Leica, Mamiya, Nikon, Rolleiflex, Voigtländer, Yashica und Zeiss.
 

Auf Anfrage und bei freien Kapazitäten reparieren wir - nach Rücksprache - gerne auch im Kundenauftrag.
Bitte rufen Sie uns zunächst an, um eine Reparaturmöglichkeit zu besprechen. Telefon 07181-976 26 26 (Mo.-Fr. 9:00 - 18:00 Uhr)

Hier können Sie den Reparaturauftrag als PDF herunterladen, ausdrucken und Ihrer Reparatursendung beifügen. 

Grundsätzliches zur Reparatur

Analoge mechanische Kameratechnik ist - bei aller Komplexität - auch heutzutage gut reparabel, soweit Ersatzteile verfügbar sind. Wir erhalten viele Anfragen zu Reparaturen, oft auch zum Preis. Grundsätzlich sollte man von einem "Wert" sprechen, den eine Kamera durch die Reparatur erfährt. Und so muss jeder für sich entscheiden, wie viel ihm Erinnerungswerte und/oder wiederhergestellte Gebrauchswerte "wert" sind. Auch wenn eine CLA (Clean, Lubricate, Adjust) oder Reparatur keine Vollrestauration darstellt (wie diese vielleicht beim "Vintage-Service" beim Leica Customer Care durchgeführt wird) so umfassen die Maßnahmen einer Kamerareparatur durchaus eine "Generalüberholung".  Und die hat einen Wert und ihren Preis. 

Erfahrungsgemäß muss mit mindestes 350.-€ gerechnet werden für die Reparatur von Aufzug und Verschluss einer Leica M2, Leica M3, Leica M4 im Rahmen einer Gesamtdurchsicht und CLA. Die CLA einer Hasselblad 500 C/M liegt bei ab 250€, eine Überarbeitung eines Hasselblad Magazins mit Austausch der Lichtdichtungen kostet ca. 115.-€. Und so liegen die meisten Reparaturen zwischen ca. 100.-€ und 350.-€, manchmal mehr, selten weniger.

Bitte senden Sie uns keine Reparaturaufträge zu, ohne zuvor mit uns Rücksprache zu halten. Die Reparaturmöglichkeiten sind auch davon abhängig, ob grundsätzlich eine Reparaturmöglichkeit besteht.

Kontakt

Bitte rufen Sie uns zunächst an, um eine Reparaturmöglichkeit zu besprechen.
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Ich möchte mein defektes Gerät zur Reparatur einschicken und bin mir nicht sicher, ob sich das lohnt. Kann ich vorab Informationen zu den voraussichtlichen Kosten bekommen?

Grundsätzlich ist ein Kostenrahmen zur ersten Orientierung telefonisch oder per Mail nennbar. Ohne Vorlage des defekten Gerätes können jedoch keine verbindlichen Angaben zu möglichen Reparaturkosten gemacht werden.

Die Reparaturkosten werden individuell nach den für die Reparatur benötigten Ersatzteilen und der Arbeitszeit berechnet.
Sie können den defekten Artikel nach Rücksprache zur Überprüfung und Reparatur einsenden. Wir empfehlen, entweder eine Reparaturkosten-Grenze anzugeben oder um einen Kostenvoranschlag zu bitten. Bitte bedenken Sie, dass zur Feststellung der erforderlichen Arbeiten das Zerlegen des Produktes und unter Umständen eine Teilreparatur erforderlich ist. Bei Ablehnung der Reparatur wird daher eine Gebühr in Rechnung gestellt.

Zweck eines Kostenvoranschlags. Annahme und Ablehnung eines Kostenvoranschlages

Zur Erstellung eines qualifizierten, verbindlichen Kostenvoranschlages ist es oft erforderlich, die Reparatursache zumindest teilweise zu öffnen oder gar zu zerlegen, wenn eine Einschätzung auf Basis unserer Erfahrungen allein nicht ausreicht, um Art und Umfang der Reparatur abzuschätzen.

Der Kostenvoranschlag ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Beauftragung eines qualifizierten Kostenvoranschlags sollte daher immer Ausgangslage für eine Reparaturdurchführung sein. Wird der Kostenvoranschlag nach einer Teildemontage abgelehnt, ist es manchmal nicht möglich, den Artikel wieder komplett in den Ausgangszustand zum Zeitpunkt des Erhalts zu versetzen.

Ich habe einen Kostenvoranschlag erhalten. Kann ich diesen telefonisch genehmigen?

Kostenvoranschläge erstellen wir grundsätzlich nur schriftlich und senden Ihnen diese als PDF per E-Mail zu. Die Bestätigung muss bitte ebenfalls schriftlich erfolgen, gerne ebenfalls per E-Mail.

Bei Ablehnung des Kostenvoranschlags erheben wir eine Bearbeitungspauschale.

Ich habe mein defektes Produkt zugeschickt. Wie lang ist die voraussichtliche Reparaturdauer? Wie kann ich den Status meiner Reparatur erfragen?

Sie erhalten nach Erhalt Ihrer Sendung per E-Mail zunächst eine Eingangsbestätigung.

Der Kostenvoranschlag kommt, sobald der Auftrag bei uns auf dem Werkstatttisch liegt. Das geschieht in der Reihenfolge der Auftragseingänge und kann mehrere Wochen dauern. Wird Ihrerseits der Reparaturauftrag auf Basis des Kostenvoranschlags dann bestätigt, erfolgt die tatsächliche Reparatur zeitnah. Insgesamt dauert der gesamte Prozess derzeit voraussichtlich zwischen 4 - 8 Wochen.

Ist der Reparaturauftrag fertig gestellt, erhalten Sie erneut eine Benachrichtigung. Dazwischen ist ein Abfrage des Reparaturstatus leider nicht möglich.

Kann ich mein defektes Produkt persönlich abgeben?

Generell empfehlen wir das Einsenden eines defekten Gerätes. Bitte achten Sie dabei darauf, dass das Gerät für den Transport sicher verpackt und gut geschützt ist.

Gerne können Sie Ihr Gerät auch persönlich abgeben. Bitte erfragen Sie die jeweiligen Öffnungszeiten und vereinbaren Sie einen Termin.

Muss ich auch das komplette Zubehör beilegen, wenn ich mein defektes Produkt zum Service schicke?

Wenn ein Zusammenhang des Defektes mit dem Zubehör bestehen könnte, sollte das Zubehör zur Fehleranalyse mitgeschickt werden.

Weist eine Kamera eine Fehlfunktion auf, sollte auch das verwendete Objektiv mitgeschickt werden, sofern ein Defekt am Objektiv nicht absolut ausgeschlossen werden kann.

Ich hatte mein Produkt zur Reparatur. Was mache ich, wenn das Gerät nach der Reparatur immer noch defekt ist?

Leider wird in den meisten Fällen ein erneutes Einschicken erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Abwicklung der Reklamation. Grundsätzlich bieten wir 12 Monate Garantie auf die durchgeführte Reparatur

Ich hatte mein Produkt zur Reparatur. Was mache ich, wenn das Gerät nach der Reparatur immer noch defekt ist?

Leider wird in den meisten Fällen ein erneutes Einschicken erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Abwicklung der Reklamation. Grundsätzlich bieten wir 12 Monate Garantie auf die durchgeführte Reparatur

Reparaturbetriebe

Zunächst reparieren wir - wenn immer möglich - in der fotohandel.de-Partnerwerkstatt in Stuttgart.

In manchen Fällen nutzen wir unsere Kontakte zu weiteren Partner-Werkstätten, teils auch im Ausland, die auf bestimmte Aufgaben und Reparaturen spezialisiert sind und/oder auf besondere Ersatzteile der Hersteller zugreifen können.

Reparaturauftrag

*Fotoreparaturen werden von einem fotohandel.de - Partnerbetrieb durchgeführt. Alle Zusendungen, Korrespondenz wie Eingangsbestätigung, Kostenvoranschlag, Rechnungsstellung o.ä. erfolgen direkt durch den Partnerbetrieb. Sie können sich für alle Fragen jederzeit gerne an fotohandel.de, aber gerne auch direkt an den Reparaturbetrieb wenden.

 
Hier können Sie den Reparaturauftrag als PDF herunterladen,
ausdrucken und Ihrer Reparatursendung beifügen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reparaturen

1. Allgemeines

Zunächst reparieren wir - wenn immer möglich - in der fotohandel.de-Partnerwerkstatt Foto Kamera Service Hoffmann, Viehwasen 18a, 70327 Stuttgart. Alle Zusendungen sowie Korrespondenz wie Eingangsbestätigung, Kostenvoranschlag, Rechnungsstellung o.ä. erfolgen direkt durch den Partnerbetrieb.

In manchen Fällen nutzen wir unsere Kontakte zu weiteren Partner-Werkstätten, teilweise auch im Ausland, die auf bestimmte Aufgaben und Reparaturen spezialisiert sind und/oder auf besondere Ersatzteile der Hersteller zugreifen können.

Reparaturen werden ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt, Versendungen ausschließlich nach diesen Bedingungen vorgenommen. Abweichende Bedingungen vom Auftraggeber erkennen wir nicht an.

2. Auftrag / Kostenvoranschlag / Reparatur

2.1 Reparaturen werden erst nach schriftlichem Auftrag durchgeführt. Mündliche Abreden sind unwirksam.

2.2 Für das eingesandte Gerät erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, soweit nicht auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt wird. Sollte bei der Untersuchung des Gerätes kein Fehler festgestellt werden und das Gerät fehlerfrei funktionieren, kann dem Auftraggeber eine pauschale Untersuchungsgebühr in Höhe der Kosten eines Kostenvoranschlages in Rechnung gestellt werden.

2.3 Der Kostenvoranschlag wird pauschal mit 50.- Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Gibt der Kunde nach Zusendung des Kostenvoranschlages den Auftrag zur Reparatur, entfällt diese pauschale Gebühr. Die Höhe der Vergütung kann um bis zu 20 % von dem in dem unverbindlichen Kostenvoranschlag genannten Betrag abweichen, ohne dass es eines Hinweises bedarf. Stellt sich im Verlauf der Reparatur heraus, dass die Reparaturkosten mehr als 20 % über dem veranschlagten Betrag liegen werden, so wird dem Auftraggeber ein Nachtragskostenvoranschlag zugesandt. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu. Macht er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so wird der Nachtragskostenvoranschlag Geschäftsgrundlage.

2.4 Garantie-Reparaturen werden nur ausgeführt, wenn der entsprechende Kaufbeleg der Reparatursendung beiliegt. Die Garantie deckt nicht die Transportkosten und -risiken für den Transport des Gerätes zu oder vom Reparaturbetrieb.

2.5 Bei Notwendigkeit und/oder aus organisatorischen Gründen können Reparaturen an eine von fotohandel.de* autorisierte Vertragswerkstatt weitergeleitet werden.

2.6 Reparaturaufträge werden vorbehaltlich der Ersatzteilbeschaffung angenommen.

3. Versendung

3.1 Wird ein Auftrag nicht binnen eines Monats nach Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlags erteilt, wird das Gerät unrepariert zurückgesandt.

3.2 Für Geräte, die unrepariert zurückgehen, ohne dass ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, erheben wir* eine pauschale Versandgebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3 Die Rücksendung aller Geräte wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers durchgeführt. Auf Wunsch wird das Gerät gegen Transportschäden und Verlust auf Kosten des Auftraggebers versichert. Bei Feststellung von Transport- und Bruchschäden ist beim Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen. Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche verloren.

4. Mängelansprüche und Haftung

4.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Sachmängeln und zur Haftung.

4.2 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten die Regelungen der Ziffern

4.3 ff. 4.3 Der Reparaturbetrieb gewährleistet bei Reparaturen, dass die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen.

4.4 Schlägt die Nachbesserung fehl, wird der Reparaturbetrieb die Gewährleistungsmängel beheben. Gelingt dies auch nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht einen Fehler zu beheben, kann der Kunde – soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist – nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

4.5 Die Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme.

4.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

4.7 Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder lnstandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

4.8 Im Übrigen findet Ziffer 4.6 (Haftung) Anwendung. Für unerhebliche Mängel sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

4.9 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. fotohandel.de* bzw. der Reparaturbetrieb sind ebenfalls nicht haftbar für direkte oder indirekte Verluste und Schäden materieller oder immaterieller Art, Ausfallzeiten, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Nichtverfügbarkeit des Produkts oder zugehöriger Komponenten, Schäden an oder Verlust von Softwareprogrammen, Daten oder wechselbaren Datenträgern oder Virusbefall. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

4.10 Eine Haftung für mit eingesandte Verbrauchsmaterialien wie z.B. Filmmaterial etc. übernehmen wir* nicht.

4.11 Werden reparierte Geräte nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder bei Übersendung angenommen, entfällt von diesem Zeitpunkt unsere Haftung. Nach vorheriger Androhung kann der Reparaturbetrieb das Gerät im Pfandverkauf veräußern und den Erlös mit unseren Ansprüchen gegen den Auftraggeber verrechnen. Sofern ein Verkauf und/oder eine Instandsetzung zur Ermöglichung eines Verkaufs wirtschaftlich nicht sinnvoll oder zumutbar sind, wird der Reparaturbetrieb das Gerät auf Kosten des Auftraggebers fachgerecht entsorgen. Zusätzliche Frachtkosten bei unberechtigter Annahmeverweigerung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Zahlung

5.1 Die Vergütung für Reparaturleistungen ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5.2 Die Zahlung hat bei Abholung bar bzw. bei vereinbarter kostenpflichtiger Zusendung per Nachnahme zu erfolgen.

5.3 Die Zahlungsverweigerung des Auftraggebers berechtigt den Reparaturbetrieb zur Ausübung des Unternehmerpfandrechtes am reparierten Gerät.

6. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretungsverbot

6.1 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, welches aus demselben rechtlichen Verhältnis, aber nicht demselben Vertragsverhältnis stammt, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen unseres Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestrittenen sind. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechtes nach § 320 BGB und eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen.

6.2 Ansprüche des Vertragspartners dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Reparaturbetriebs nicht an Dritte abgetreten werden.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsort für Reparaturleistungen ist Schorndorf

7.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten zwischen fotohandel.de* bzw. dem Reparaturbetrieb und dem Vertragspartner Stuttgart als ausschließlicher Gerichtsort vereinbart.

7.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.4 Sollten sich Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.


Schorndorf, März 2023