FAQ – Häufig gestellte Fragen und AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kamerareparaturen
Zunächst bedanken wir uns für Ihr Interesse an einer Kamerareparatur.
Wir erhalten dazu viele Anfragen. Doch müssen wir Reparaturanfragen in vielen Fällen ablehnen. Zum einen sind die Kapazitäten knapp, qualifiziertes Personal und Zeit sind rar und entsprechend teuer. Viele Interessenten haben keine Vorstellung über den Aufwand einer Kamerareparatur und damit den Kosten. Allein der Kostenvoranschlag mit 50.- EUR wäre teurer als der Zeitwert mancher angefragten Kamera. Das macht wirtschaftlich keinen Sinn.
Unsere Leistungen basieren auf einem kalkulierten Stundensatz von bis zu 100.- EUR. Reparaturen bedürfen meist einen Aufwand mehrerer Stunden und kosten in der Regel mindestens 150.- EUR, für eine technische Revision einer Leica M3 berechnen wir 360.- EUR, siehe Preisübersicht.
Eine Fotoreparatur erhält und schafft Werte, oftmals Erinnerungswerte, aber immer auch einen (neuen) Gebrauchswert.
Eine aufwändige Fotoreparatur und Revision muss sich wirtschaftlich lohnen. Wir reparieren in erster Linie die Kameramechanik klassischer analoger Leica und Hasselblad Kameras und Objektive, aber auch typische Elektronikfehler elektronischer analoger Kameras sind bei uns reparabel.
Reparaturauftrag
bitte ausdrucken und Ihrer Reparatursendung beifügen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reparaturen
1. Allgemeines
Zunächst reparieren wir - wenn immer möglich - in der fotohandel.de-Partnerwerkstatt Foto Kamera Service Hoffmann, Viehwasen 18a, 70327 Stuttgart. Alle Zusendungen sowie Korrespondenz wie Eingangsbestätigung, Kostenvoranschlag, Rechnungsstellung o.ä. erfolgen direkt durch den Partnerbetrieb.
In manchen Fällen nutzen wir unsere Kontakte zu weiteren Partner-Werkstätten, teilweise auch im Ausland, die auf bestimmte Aufgaben und Reparaturen spezialisiert sind und/oder auf besondere Ersatzteile der Hersteller zugreifen können.
Reparaturen werden ausschließlich zu diesen Bedingungen ausgeführt, Versendungen ausschließlich nach diesen Bedingungen vorgenommen. Abweichende Bedingungen vom
Auftraggeber erkennen wir nicht an.
2. Auftrag / Kostenvoranschlag / Reparatur
2.1 Reparaturen werden erst nach schriftlichem Auftrag durchgeführt. Mündliche Abreden sind unwirksam.
2.2 Für das eingesandte Gerät erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, soweit nicht auf ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt wird. Sollte bei der Untersuchung des Gerätes kein Fehler festgestellt werden und das Gerät fehlerfrei funktionieren, kann dem Auftraggeber eine pauschale Untersuchungsgebühr in Höhe der Kosten eines Kostenvoranschlages in Rechnung gestellt werden.
2.3 Der Kostenvoranschlag wird pauschal mit 50.- Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Gibt der Kunde nach Zusendung des Kostenvoranschlages den Auftrag zur Reparatur, entfällt diese pauschale Gebühr. Die Höhe der Vergütung kann um bis zu 20 % von dem in dem unverbindlichen Kostenvoranschlag genannten Betrag abweichen, ohne dass es eines Hinweises bedarf. Stellt sich im Verlauf der Reparatur heraus, dass die Reparaturkosten mehr als 20 % über dem veranschlagten Betrag liegen werden, so wird dem Auftraggeber ein Nachtragskostenvoranschlag zugesandt. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu. Macht er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so wird der Nachtragskostenvoranschlag Geschäftsgrundlage.
2.4 Garantie-Reparaturen werden nur ausgeführt, wenn der entsprechende Kaufbeleg der Reparatursendung beiliegt. Die Garantie deckt nicht die Transportkosten und -risiken für den Transport des Gerätes zu oder vom Reparaturbetrieb.
2.5 Bei Notwendigkeit und/oder aus organisatorischen Gründen können Reparaturen an eine von fotohandel.de* autorisierte Vertragswerkstatt weitergeleitet werden.
2.6 Reparaturaufträge werden vorbehaltlich der Ersatzteilbeschaffung angenommen.
3. Versendung
3.1 Wird ein Auftrag nicht binnen eines Monats nach Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlags erteilt, wird das Gerät unrepariert zurückgesandt.
3.2 Für Geräte, die unrepariert zurückgehen, ohne dass ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, erheben wir* eine pauschale Versandgebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Die Rücksendung aller Geräte wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers durchgeführt. Auf Wunsch wird das Gerät gegen Transportschäden und Verlust auf Kosten des Auftraggebers versichert. Bei Feststellung von Transport- und Bruchschäden ist beim Beförderer eine Tatbestandsaufnahme zu beantragen. Andernfalls gehen Schadensersatzansprüche verloren.
4. Mängelansprüche und Haftung
4.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Sachmängeln und zur Haftung.
4.2 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten die Regelungen der Ziffern
4.3 ff. 4.3 Der Reparaturbetrieb gewährleistet bei Reparaturen, dass die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen.
4.4 Schlägt die Nachbesserung fehl, wird der Reparaturbetrieb die Gewährleistungsmängel beheben. Gelingt dies auch nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht einen Fehler zu beheben, kann der Kunde – soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist – nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
4.5 Die Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Abnahme.
4.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
4.7 Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder lnstandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
4.8 Im Übrigen findet Ziffer 4.6 (Haftung) Anwendung. Für unerhebliche Mängel sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
4.9 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. fotohandel.de* bzw. der Reparaturbetrieb sind ebenfalls nicht haftbar für direkte oder indirekte Verluste und Schäden materieller oder immaterieller Art, Ausfallzeiten, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Nichtverfügbarkeit des Produkts oder zugehöriger Komponenten, Schäden an oder Verlust von Softwareprogrammen, Daten oder wechselbaren Datenträgern oder Virusbefall. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
4.10 Eine Haftung für mit eingesandte Verbrauchsmaterialien wie z.B. Filmmaterial etc. übernehmen wir* nicht.
4.11 Werden reparierte Geräte nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt oder bei Übersendung angenommen, entfällt von diesem Zeitpunkt unsere Haftung. Nach vorheriger Androhung kann der Reparaturbetrieb das Gerät im Pfandverkauf veräußern und den Erlös mit unseren Ansprüchen gegen den Auftraggeber verrechnen. Sofern ein Verkauf und/oder eine Instandsetzung zur Ermöglichung eines Verkaufs wirtschaftlich nicht sinnvoll oder zumutbar sind, wird der Reparaturbetrieb das Gerät auf Kosten des Auftraggebers fachgerecht entsorgen. Zusätzliche Frachtkosten bei unberechtigter Annahmeverweigerung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Zahlung
5.1 Die Vergütung für Reparaturleistungen ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.2 Die Zahlung hat bei Abholung bar bzw. bei vereinbarter kostenpflichtiger Zusendung per Nachnahme zu erfolgen.
5.3 Die Zahlungsverweigerung des Auftraggebers berechtigt den Reparaturbetrieb zur Ausübung des Unternehmerpfandrechtes am reparierten Gerät.
6. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretungsverbot
6.1 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, welches aus demselben rechtlichen Verhältnis, aber nicht demselben Vertragsverhältnis stammt, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen unseres Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestrittenen sind. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so ist die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechtes nach § 320 BGB und eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen.
6.2 Ansprüche des Vertragspartners dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Reparaturbetriebs nicht an Dritte abgetreten werden.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort für Reparaturleistungen ist Schorndorf
7.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten zwischen fotohandel.de* bzw. dem Reparaturbetrieb und dem Vertragspartner Stuttgart als ausschließlicher Gerichtsort vereinbart.
7.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.4 Sollten sich Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht.
Schorndorf, März 2023